Zuletzt aktualisiert am 03.06.2023
Obwohl gemeinnützige Organisationen in Deutschland eine Auskunftspflicht gegenüber dem
Finanzamt haben, gibt es bis heute kein einheitliches Format, in dem wichtige Informationen
der Öffentlichkeit gegenüber dargelegt werden.
Für Kanduyi Children e.V. spielt Transparenz und Vertrauen eine zentrale Rolle, weshalb wir mit dieser freiwilligen Selbsterklärung transparent alle Vereinsangelegenheiten darstellen möchten.
Transparency International Deutschland e. V. hat dazu die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) etabliert, die zehn grundlegende Punkte definiert, die zur einheitlichen, transparenten Darstellung von Tätigkeiten für das Gemeinwohl beitragen.
Wir, Kanduyi Children e.V., verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der
Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie leicht auffindbar auf unsere Website stellen. Gleichzeitig rufen wir Bürger und andere Organisationen dazu auf, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen und eventuell ebenfalls die Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen.
Name:
Kanduyi Children e.V.
Anschrift: Kohlmeisenstieg 27a, 22399 Hamburg
info@kanduyi-children.org
Gründungsjahr: 2007
Eingetragener Verein beim Amtsgericht / Vereinsregister: Hamburg
Registernummer: 19607
Ansprechpartner:
Philip Oprong Spenner
info@kanduyi-children.org
Mehr über unsere Ziele und Leitgedanken erfahren Sie hier.
Unsere vollständige, aktuelle Satzung steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Da Kanduyi Children e.V. fördernd für Schülerinnen und Schüler tätig ist, möchten wir an dieser Stelle kurz unsere Förder-Kriterien zusammenfassen. Unser Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen aus dem Westen Kenias, insbesondere in Bungoma County und Kitale. Jedes Kind, das die Primary School mit einem angemessenen Ergebnis abgeschlossen hat und sich einen Besuch der Secondary School unter keinen Umständen leisten kann, kann sich auf eine Förderung bewerben. Als „angemessenes Ergebnis“ verstehen wir das Erreichen einer Mindestpunktzahl, die eine geringe Hürde darstellt, aber erfahrungsgemäß nötig ist, um sicherzugehen, dass den Anforderungen der Secondary School standgehalten wird. Die Bewerbung muss i.d.R. einen Brief der Schülerin oder des Schülers, der Schule, der Lehrenden sowie weitere Empfehlungsschreiben und gesetzliche Nachweise enthalten.
Um die Bedürftigkeit zu überprüfen schauen sich unsere Mitarbeiter*innen vor Ort die Lebensumstände der Kinder persönlich an und führen Gespräche mit ihnen, ihren Verwandten, Nachbar*innen und ggf. anderen Betreuenden. Anschließend werden die Bewerberinnen und Bewerber in eine Warteliste eingetragen. Von dieser wählt später ein Computerprogramm zufällig die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Aktuell schult der Verein jährlich ca. 60 Neuzugänge ein.
Kanduyi Children e.V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, da die Organisation ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken dient. Diese Angaben entsprechen dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Hamburg-Nord (Steuernummer 17/430/13715) aus dem Mai 2021.
Unseren aktuellen Freistellungsbescheid finden sie hier als Scan:
Die vollständigen Namen und Funktionen wesentlicher Entscheidungsträger des Kanduyi Children e.V. finden Sie hier.
Zusammenfassungen unserer Tätigkeit in den Jahren 2015 bis 2022 sind hier zu finden.
Angaben zur Personalstruktur: Von Oktober 2020 bis März 2021 war Vanessa Amoabeng als geringfügig Beschäftigte für Kanduyi Children e.V. tätig. Bis zum 31. Oktober 2020 war Pia Röpke als Werkstudentin bei dem Verein angestellt. Zwischen Juni und Oktober 2020 haben wir eine zusätzliche Minijobberin beschäftigt. Mittlerweile sind Vanessa und Pia als ehrenamtliche Mitglieder tätig. Seit Oktober 2021 ist Lina Wolpers als Werkstudentin und Esther Prohl als Minijobberin bei dem Verein tätig. Seit Januar 2023 ist Esther Prohl ebenfalls als Werkstudentin für uns tätig. Alle anderen beteiligten Personen sind ehrenamtliche Mitglieder, die Gesamtzahl beläuft sich derzeit auf acht. (Stand Juli 2023).
Kanduyi Children e.V. finanziert sich zum Großteil über kleine private Spenden - Nachfolgend ein Überblick über die Herkunft und Verwendung unserer Mittel, entsprechend dem ITZ-Leitfaden sowie dem von uns beim Finanzamt eingereichten Rechnungsabschluss für das Jahr 2020, 2021 und 2022.
Kanduyi Children e.V. erhebt keine Mitgliedsbeiträge.
Weitere Informationen zur Verwendung der Mittel in Kenia finden Sie hier in unseren Jahresberichten.
Um eine partnerschaftliche, effiziente Zusammenarbeit mit Mitarbeiter*innen und Freiwilligen vor Ort zu garantieren, gründete Kanduyi Children e.V. im Mai 2013 die Bungoma-Hamburg-Foundation in Kenia. Die BHF ist eine eingetragene Charity-Organisation nach kenianischem Recht und in der operativen Tätigkeit an Kanduyi Children e.V. weisungsgebunden. Ihre englischsprachige Satzung steht hier zur Einsicht zur Verfügung. Philip Oprong Spenner ist in beiden Organisationen Mitglied des Vorstands.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.
Nach den Leitlinien der Initiative Transparente Zivilgesellschaft ist an dieser Stelle Auskunft über juristische und natürliche Personen zu geben, deren jährliche Zuwendungen mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Im Fall von Kanduyi Children e.V. trifft dies auf keine einzelne juristische oder natürliche Person zu.
Es sind die zahlreichen Zuwendungen in unterschiedlichsten Höhen und von verschiedensten Personen, die unsere Arbeit möglich machen. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für jede einzelne von ihnen bedanken.
Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an uns via info@kanduyi-children.org.